KfW 261 · BAFABestandsgebäude sanierenKomplettsanierung oder mehrere einzelne Maßnahmen einordnen.KfW 261BAFA KfW 458 · Heizungstausch
Wie viel Förderung steckt in Ihrer neuen Heizung?
Berechnen Sie Grundförderung und mögliche Boni für Ihren geplanten Heizungstausch – verständlich, kostenlos und ohne Anmeldung.
Berechnung nach Richtlinienstand 05.08.2026 Förderprogramm verständlich erklärt
Heizungsförderung nach KfW 458, 459 oder 522
Der Rechner ordnet Ihr Vorhaben automatisch ein: KfW 458 für private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden, KfW 459 für Unternehmen und Organisationen mit Wohngebäuden oder KfW 522 für bestehende Nichtwohngebäude.
Bei KfW 458 können neben der Grundförderung persönliche Boni hinzukommen. KfW 459 und 522 verwenden die Grundförderung und eigene Kostenobergrenzen. Kommunale Fälle werden zu KfW 422 weitergeleitet.
Entscheidend sind immer die Richtlinie und Programmbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Eine fachliche Prüfung schützt davor, durch einen falschen Vertragszeitpunkt oder fehlende Nachweise Förderansprüche zu verlieren.
Häufige Fragen
Antworten zum Rechner
Je nach alter Heizung, Antragsdatum, Selbstnutzung und Haushaltseinkommen können bei KfW 458 Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus zusammenkommen. Für KfW 459 und 522 werden persönliche Boni nicht angesetzt. Die Gesamtförderung ist begrenzt.
Das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen entscheidet darüber, ob ein Einkommensbonus möglich ist. Gemeint ist nicht das Bruttogehalt. Der konkrete Wert erscheint weder in der Ergebnis-PDF noch in einer Kontaktanfrage.
Die Bestätigung zum Antrag wird von Ihrem Heizungsfachbetrieb oder einer Energieeffizienz-Fachperson erstellt. Sie bestätigt die technischen Angaben zur neuen Heizung. Die daraus erzeugte BzA-ID benötigen Sie für den KfW-Antrag.
Für den Antrag wird in der Regel bereits ein Vertrag benötigt. Er muss aber die vorgeschriebene Förderklausel und einen geplanten Umsetzungstermin enthalten. Unterschreiben Sie keinen vorbehaltlosen Auftrag, bevor der Förderablauf geprüft wurde.
Nein. Es ist eine unverbindliche Schätzung. Entscheidend sind die vollständigen Nachweise, die technische Prüfung und die Programmbedingungen bei Antragstellung.
Die Eingaben für die Berechnung bleiben in Ihrem Browser und werden nicht an uns übertragen. Nur wenn Sie das Kontaktformular absenden, erhalten wir die dort eingegebenen Daten und eine kurze Ergebniszusammenfassung.




