Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der eee-
Energieberatung, im Folgenden „EEE oder Auftragnehmer“ genannt.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn dies
ausdrücklich mit dem Auftraggeber schriftlich per Mail/Brief/Fax vereinbart wurde.
§2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
1. Die EEE führt ihre Dienstleistungen mit größter Sorgfalt unter Beachtung der
allgemeinen Qualitätsstandards und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse
ihrer Auftraggeber durch. Gegenstand des Vertrages ist die in der jeweiligen
Bestellung vereinbarte Dienstleistung und deren konkrete Leistungsspezifikation.
Die EEE erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen in eigener Verantwortung
durch fachlich und methodisch qualifizierte, angestellte oder freie Mitarbeiter.
2. Enthält die Leistungsspezifikation der Dienstleistung Lücken, Fehler,
Auslegungsspielräume, Unklarheiten, oder fehlen Detaillierungen, ist die EEE
dazu berechtigt, die Dienstleistung nach eigenem Ermessen zu erfüllen. Bei
Verträgen und Auftragsbestätigungen mit Fördermittelanteil gilt der Vertrag
vorbehaltlich der Förderzusage des Fördermittelgebers. Bei Beraterverträgen mit
nachträglich möglicher Förderung gelten die Verträge und Auftragsbestätigungen
unabhängig von der nachträglich gewährten Förderung.
§3 Vertragsänderungen
Jede Partei kann während der Vertragslaufzeit bei der anderen Partei in schriftlicher
Form (Mail/Fax oder Brief) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen.
Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung darauf hin
überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen sie durchführbar ist (z. B. Auswirkungen
auf Termine und/oder Vergütung), und dem Antragsteller schriftlich eine Zustimmung
oder Ablehnung mitteilen bzw. ein Änderungsangebot unterbreiten und dieses
gegebenenfalls begründen.
§4 Geheimhaltung, Datenschutz
1. Die Parteien werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten
der jeweils anderen Partei mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit
behandeln.
2. Die EEE verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit
der Durchführung einer Beratungsleistung bekannt werden, insbesondere
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, vertraulich zu
behandeln und nicht außerhalb dieses Vertrages für sich selbst zu verwerten
oder an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung
des Vertrags bestehen.
3. Für geförderte Beratungen gilt: Sollte ein Fördermittelgeber zwecks
Qualitätsüberprüfung Daten anfordern, so wird der EEE die Erlaubnis erteilt,
diese weiterzugeben. Der Auftraggeber wird darüber unterrichtet.
§5 Nutzungsrechte
1. Die EEE räumt ihrem Auftraggeber an allen im Rahmen der Tätigkeit für den
Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen das zeitlich und örtlich
unbeschränkte, unwiderrufliche, nicht ausschließliche Nutzungsrecht zur
beliebigen internen Benutzung ein.
2. Alle Pläne und Unterlagen, die von der EEE im Rahmen der Dienstleistung
verwendet werden, sowie die von der EEE eingebrachten Fertigkeiten, Fähigkeiten
und Methoden verbleiben mit den dazugehörigen Rechten bei der EEE. Die EEE
räumt ihrem Auftraggeber hieran ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein,
soweit dies zur Nutzung der Arbeitsergebnisse der Dienstleistung erforderlich ist.
3. Ein von der EEE eingeräumtes Nutzungsrecht ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung der EEE auf Dritte übertragbar. Auch die Erteilung von Unterlizenzen,
die Überlassung der Arbeitsergebnisse an Dritte auf Zeit oder das
Zugänglichmachen in sonstiger Weise bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung der EEE.
§6 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
1. Die Vergütung für die EEE richtet sich nach den schriftlichen Angeboten und
resultierenden Auftragsbestätigungen. Sie wird nach den für die Tätigkeit
aufgewendeten Zeiten berechnet (Vergütung nach Aufwand) oder als Festpreis
vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, hat die EEE neben der Vergütung
Anspruch auf Ersatz der Reisekosten und sonstigen Auslagen.
2. Im Falle einer Änderung des Umsatzsteuersatzes bleiben die Nettopreise
verbindlich (= Preisangaben ohne Umsatzsteuer).
3. Die EEE kann mehrere Abschlagsrechnungen während des Projektablaufs
stellen.
4. Alle Forderungen werden spätestens zwei Wochen nach Rechnungsdatum fällig
und sind ohne Abzüge zahlbar. Der Auftraggeber gerät nach Ablauf des
Zahlungszieles ohne gesonderte Zahlungsauꢀorderung in Verzug.
§7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen durch die EEE erfordert die
Mitwirkung durch den Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber arbeitet mit der EEE zusammen und gewährt der EEE zu den
vereinbarten Zeiten sicheren Zugang zu seinen Geschäftsräumen und
Computersystemen, evtl. Fernzugriꢀ sowie Zugriꢀ auf sonstige Einrichtungen,
Beistellungen, Informationen oder Unterlagen, die die EEE zur Erfüllung ihrer
Vertragspflichten in angemessenem Umfang anfordern kann. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, dass seine Mitarbeiter der EEE in angemessenem Umfang zur
Unterstützung zur Verfügung stehen und dass die EEE in angemessenem Umfang
auf Entscheidungsträger im Projekt und andere Mitarbeiter des Auftraggebers
zurückgreifen kann, damit der EEE die Leistungserbringung ermöglicht wird.
3. Erfüllt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß
oder nicht unverzüglich, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten
Ausführungsfristen. Die EEE kann hierdurch verursachten Mehraufwand,
insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des Personals oder der
Sachmittel, in Rechnung stellen. Die EEE ist berechtigt, dem Auftraggeber für die
Nachholung der Handlung eine angemessene Frist zu bestimmen. Erfolgt die
Nachholung nicht bis zum Ablauf der Frist, ist die EEE zur Kündigung des Vertrags
berechtigt.
§8 Gewährleistung
1. Für Werkleistungen gewährleistet die EEE, dass das Werk der vereinbarten
Leistungsbeschreibung entspricht. Sollte dies durch einen Mangel nicht der Fall
sein, steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf eine Nachbesserung oder eine
Ersatzleistung zu. Eine Minderung oder ein Rücktritt kann der Auftraggeber erst
verlangen, wenn er erfolglos eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung von
mindestens drei Wochen gesetzt hat oder ein Versuch der EEE zur
Nachbesserung oder Ersatzleistung mindestens dreimal fehlgeschlagen ist. Im
Fall des Rücktritts muss der Auftraggeber die genannte Fristsetzung mit einer
Ablehnungsandrohung verbinden. Weitere Schadensersatzansprüche können
nur in den Grenzen des § 9 (Haftung) dieser AGB geltend gemacht werden.
Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zum Rücktritt.
2. Die Rechte des Auftraggebers an eine Gewährleistung verjähren innerhalb von 24
Monaten ab Übergabe. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder einer
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt keine Erleichterung der
Verjährung.
3. Die Mängelansprüche entfallen, wenn eine Leistung durch den Auftraggeber oder
Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert oder in Verbindung
mit Drittprodukten benutzt wird, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass
diese Umstände nicht ursächlich für den Mangel sind.
4. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Mangel vorliegt, werden
die Kosten der Überprüfung oder Reparatur dem Auftraggeber in Rechnung
gestellt,
§9 Haftung
1. Außer in Fällen der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und aufgrund
sonstiger zwingender Haftungsvorschriften haftet die EEE als Auftragnehmer nur
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens.
2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische
Schäden ausgeschlossen. Die Haftung für diese Verletzung ist der Höhe nach auf
den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ist
dieser höher als die von der EEE als Auftragnehmer im Rahmen seiner
Haftpflichtversicherung als Höchstbetrag vereinbarte Versicherungssumme, so
haftet die EEE auch in diesem Falle nur bis zur Höchstsumme ihrer
Haftpflichtversicherung. In den übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet die
EEE nur im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Der
Auftraggeber stellt die EEE von den über diese Versicherungssumme
hinausgehenden Ansprüchen frei. Jede Haftung ist ausgeschlossen, soweit ein
Mangel oder Schaden auf einer Anweisung oder einem besonderen Wunsch des
Auftraggebers im Rahmen der ihm zustehenden Ober /Bauleitung beruht.
3. Im Übrigen werden Schadenersatzansprüche gegen die EEE, gleich aus welchem
Grund, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, dies betriꢀt insbesondere
auch mittelbare und Folgeschäden, z. B. Betriebsunterbrechungen, entgangener
Gewinn oder Produktionsausfall.
4. Für Energieberatung gilt: Die Energiedaten werden von der EEE aus den Angaben
des Auftraggebers ermittelt. Dazu kommen Abschätzungen nach
Erfahrungswerten nach bestem Wissen und Gewissen der EEE. Eine Garantie für
deren Richtigkeit kann nicht übernommen werden. Es handelt sich dabei
ausdrücklich nicht um Planungsleistungen im Sinne der HOAI. Kalkulationen sind
lediglich Überschlagskalkulationen mit einer begrenzten Genauigkeit. Die EEE
haftet nicht für Abweichungen zwischen berechneten Bedarfswerten und
tatsächlich eintretenden Verbrauchswerten. Die EEE haftet nicht für die
Einhaltung der Förderzusage eines Fördermittelgebers.
5. Zum Leistungsumfang der EEE gehören fallweise Messungen, z. T. an elektrischen
Installationen. Die Messdauer kann Stunden, mehrere Tage oder Wochen
betragen. Die EEE stellt dafür ggf. eigene Messinstrumente zur Verfügung. Der
Auftraggeber kann eigene Mitarbeiter oder Dritte mit dem Anschließen und
Abklemmen dieser Messgeräte beauftragen. Willigt der Auftraggeber ein, dass
Mitarbeiter der EEE die Messungen selbständig installieren, durchführen und
abbauen, stellt er die eee-Energieberatung von allen Haftungsansprüchen für
damit zusammenhängende Schäden jeglicher Art frei. Die nötigen
Sicherheitsvorkehrungen für die Vermeidung von Schäden und Verletzungen, z. B.
von Unbeteiligten, obliegen dem Auftraggeber.
§10 Kündigung
1. Sofern nicht abweichend vereinbart, steht dem Auftraggeber ein jederzeitiges
Recht zur Kündigung des Vertrages bis zur Vollendung des Werks zu (§ 649 BGB).
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, stehen der EEE die in § 649 S. 2 BGB
geregelten Ansprüche zu. Ohne Nachweis der konkreten Anspruchshöhe ist die
EEE berechtigt, einen Pauschalbetrag in Höhe von 15% der auf den noch nicht
erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zu
verlangen. Der Nachweis höherer Ansprüche bleibt unberührt. Der Auftraggeber
ist berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Ansprüche
entstanden sind.
2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Sollte der Auftraggeber trotz angemessener Fristsetzung nicht auf
Kommunikationsversuche reagieren („Ghosting“) oder seiner Mitwirkungspflicht
gemäß § 7 nicht nachkommen, gilt dies als stillschweigende Kündigung des
Vertrags. In diesem Fall stehen der EEE die in § 649 BGB geregelten Ansprüche zu,
insbesondere der Anspruch auf den Pauschalbetrag gemäß § 10 Abs. 1 dieser
AGB.
§11 Sonstiges
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang
mit diesem Vertrag ist Wetter (NRW), sofern im Angebot kein anderer Ort
vereinbart wurde. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden
oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die EEE und der Auftraggeber sind in einem
solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksam
zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am
nächsten kommt.
3. Änderungen und Ergänzungen an Vertragsbestimmungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform und sind jeweils von einem Vertretungsberechtigten
der Parteien zu unterzeichnen. Dies gilt auch für sämtliche Änderungen oder die
Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
§12 Widerrufsrecht
1. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe
von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des
Vertragsabschlusses.
2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber die EEE
eee-Energieberatung,
Kaiserstraße 105, 58300 Wetter,
E-Mail: info@eee-energieberatung.de,
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-
Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der
3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung
über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
4. Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der
Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Auftraggeber der EEE einen
angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu
dem der Auftraggeber die EEE von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich
dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich
zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Bereits entstandene Aufwände und Kosten können auch innerhalb des
Widerrufsrechts in Rechnung gestellt werden.
eee – Energieberatung, Björn Boekhoff
Kaiserstraße 105, 58300 Wetter
Wetter, den 19.09.2025
