Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der eee-

Energieberatung, im Folgenden „EEE oder Auftragnehmer“ genannt.

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn dies

ausdrücklich mit dem Auftraggeber schriftlich per Mail/Brief/Fax vereinbart wurde.


§2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

1. Die EEE führt ihre Dienstleistungen mit größter Sorgfalt unter Beachtung der

allgemeinen Qualitätsstandards und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse

ihrer Auftraggeber durch. Gegenstand des Vertrages ist die in der jeweiligen

Bestellung vereinbarte Dienstleistung und deren konkrete Leistungsspezifikation.

Die EEE erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen in eigener Verantwortung

durch fachlich und methodisch qualifizierte, angestellte oder freie Mitarbeiter.

2. Enthält die Leistungsspezifikation der Dienstleistung Lücken, Fehler,

Auslegungsspielräume, Unklarheiten, oder fehlen Detaillierungen, ist die EEE

dazu berechtigt, die Dienstleistung nach eigenem Ermessen zu erfüllen. Bei

Verträgen und Auftragsbestätigungen mit Fördermittelanteil gilt der Vertrag

vorbehaltlich der Förderzusage des Fördermittelgebers. Bei Beraterverträgen mit

nachträglich möglicher Förderung gelten die Verträge und Auftragsbestätigungen

unabhängig von der nachträglich gewährten Förderung.


§3 Vertragsänderungen

Jede Partei kann während der Vertragslaufzeit bei der anderen Partei in schriftlicher

Form (Mail/Fax oder Brief) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen.

Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung darauf hin

überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen sie durchführbar ist (z. B. Auswirkungen

auf Termine und/oder Vergütung), und dem Antragsteller schriftlich eine Zustimmung

oder Ablehnung mitteilen bzw. ein Änderungsangebot unterbreiten und dieses

gegebenenfalls begründen.


§4 Geheimhaltung, Datenschutz

1. Die Parteien werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten

der jeweils anderen Partei mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit

behandeln.

2. Die EEE verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit

der Durchführung einer Beratungsleistung bekannt werden, insbesondere

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, vertraulich zu

behandeln und nicht außerhalb dieses Vertrages für sich selbst zu verwerten

oder an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung

des Vertrags bestehen.

3. Für geförderte Beratungen gilt: Sollte ein Fördermittelgeber zwecks

Qualitätsüberprüfung Daten anfordern, so wird der EEE die Erlaubnis erteilt,

diese weiterzugeben. Der Auftraggeber wird darüber unterrichtet.


§5 Nutzungsrechte

1. Die EEE räumt ihrem Auftraggeber an allen im Rahmen der Tätigkeit für den

Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen das zeitlich und örtlich

unbeschränkte, unwiderrufliche, nicht ausschließliche Nutzungsrecht zur

beliebigen internen Benutzung ein.

2. Alle Pläne und Unterlagen, die von der EEE im Rahmen der Dienstleistung

verwendet werden, sowie die von der EEE eingebrachten Fertigkeiten, Fähigkeiten

und Methoden verbleiben mit den dazugehörigen Rechten bei der EEE. Die EEE

räumt ihrem Auftraggeber hieran ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein,

soweit dies zur Nutzung der Arbeitsergebnisse der Dienstleistung erforderlich ist.

3. Ein von der EEE eingeräumtes Nutzungsrecht ist nur mit vorheriger schriftlicher

Zustimmung der EEE auf Dritte übertragbar. Auch die Erteilung von Unterlizenzen,

die Überlassung der Arbeitsergebnisse an Dritte auf Zeit oder das

Zugänglichmachen in sonstiger Weise bedarf der vorherigen schriftlichen

Zustimmung der EEE.


§6 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

1. Die Vergütung für die EEE richtet sich nach den schriftlichen Angeboten und

resultierenden Auftragsbestätigungen. Sie wird nach den für die Tätigkeit

aufgewendeten Zeiten berechnet (Vergütung nach Aufwand) oder als Festpreis

vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, hat die EEE neben der Vergütung

Anspruch auf Ersatz der Reisekosten und sonstigen Auslagen.

2. Im Falle einer Änderung des Umsatzsteuersatzes bleiben die Nettopreise

verbindlich (= Preisangaben ohne Umsatzsteuer).

3. Die EEE kann mehrere Abschlagsrechnungen während des Projektablaufs

stellen.

4. Alle Forderungen werden spätestens zwei Wochen nach Rechnungsdatum fällig

und sind ohne Abzüge zahlbar. Der Auftraggeber gerät nach Ablauf des

Zahlungszieles ohne gesonderte Zahlungsauꢀorderung in Verzug.


§7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen durch die EEE erfordert die

Mitwirkung durch den Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber arbeitet mit der EEE zusammen und gewährt der EEE zu den

vereinbarten Zeiten sicheren Zugang zu seinen Geschäftsräumen und

Computersystemen, evtl. Fernzugriꢀ sowie Zugriꢀ auf sonstige Einrichtungen,

Beistellungen, Informationen oder Unterlagen, die die EEE zur Erfüllung ihrer

Vertragspflichten in angemessenem Umfang anfordern kann. Der Auftraggeber

verpflichtet sich, dass seine Mitarbeiter der EEE in angemessenem Umfang zur

Unterstützung zur Verfügung stehen und dass die EEE in angemessenem Umfang

auf Entscheidungsträger im Projekt und andere Mitarbeiter des Auftraggebers

zurückgreifen kann, damit der EEE die Leistungserbringung ermöglicht wird.

3. Erfüllt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß

oder nicht unverzüglich, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten

Ausführungsfristen. Die EEE kann hierdurch verursachten Mehraufwand,

insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des Personals oder der

Sachmittel, in Rechnung stellen. Die EEE ist berechtigt, dem Auftraggeber für die

Nachholung der Handlung eine angemessene Frist zu bestimmen. Erfolgt die

Nachholung nicht bis zum Ablauf der Frist, ist die EEE zur Kündigung des Vertrags

berechtigt.


§8 Gewährleistung

1. Für Werkleistungen gewährleistet die EEE, dass das Werk der vereinbarten

Leistungsbeschreibung entspricht. Sollte dies durch einen Mangel nicht der Fall

sein, steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf eine Nachbesserung oder eine

Ersatzleistung zu. Eine Minderung oder ein Rücktritt kann der Auftraggeber erst

verlangen, wenn er erfolglos eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung von

mindestens drei Wochen gesetzt hat oder ein Versuch der EEE zur

Nachbesserung oder Ersatzleistung mindestens dreimal fehlgeschlagen ist. Im

Fall des Rücktritts muss der Auftraggeber die genannte Fristsetzung mit einer

Ablehnungsandrohung verbinden. Weitere Schadensersatzansprüche können

nur in den Grenzen des § 9 (Haftung) dieser AGB geltend gemacht werden.

Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zum Rücktritt.

2. Die Rechte des Auftraggebers an eine Gewährleistung verjähren innerhalb von 24

Monaten ab Übergabe. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder einer

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt keine Erleichterung der

Verjährung.

3. Die Mängelansprüche entfallen, wenn eine Leistung durch den Auftraggeber oder

Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert oder in Verbindung

mit Drittprodukten benutzt wird, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass

diese Umstände nicht ursächlich für den Mangel sind.

4. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Mangel vorliegt, werden

die Kosten der Überprüfung oder Reparatur dem Auftraggeber in Rechnung

gestellt,


§9 Haftung

1. Außer in Fällen der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und aufgrund

sonstiger zwingender Haftungsvorschriften haftet die EEE als Auftragnehmer nur

bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens.

2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische

Schäden ausgeschlossen. Die Haftung für diese Verletzung ist der Höhe nach auf

den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ist

dieser höher als die von der EEE als Auftragnehmer im Rahmen seiner

Haftpflichtversicherung als Höchstbetrag vereinbarte Versicherungssumme, so

haftet die EEE auch in diesem Falle nur bis zur Höchstsumme ihrer

Haftpflichtversicherung. In den übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet die

EEE nur im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Der

Auftraggeber stellt die EEE von den über diese Versicherungssumme

hinausgehenden Ansprüchen frei. Jede Haftung ist ausgeschlossen, soweit ein

Mangel oder Schaden auf einer Anweisung oder einem besonderen Wunsch des

Auftraggebers im Rahmen der ihm zustehenden Ober /Bauleitung beruht.

3. Im Übrigen werden Schadenersatzansprüche gegen die EEE, gleich aus welchem

Grund, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, dies betriꢀt insbesondere

auch mittelbare und Folgeschäden, z. B. Betriebsunterbrechungen, entgangener

Gewinn oder Produktionsausfall.

4. Für Energieberatung gilt: Die Energiedaten werden von der EEE aus den Angaben

des Auftraggebers ermittelt. Dazu kommen Abschätzungen nach

Erfahrungswerten nach bestem Wissen und Gewissen der EEE. Eine Garantie für

deren Richtigkeit kann nicht übernommen werden. Es handelt sich dabei

ausdrücklich nicht um Planungsleistungen im Sinne der HOAI. Kalkulationen sind

lediglich Überschlagskalkulationen mit einer begrenzten Genauigkeit. Die EEE

haftet nicht für Abweichungen zwischen berechneten Bedarfswerten und

tatsächlich eintretenden Verbrauchswerten. Die EEE haftet nicht für die

Einhaltung der Förderzusage eines Fördermittelgebers.

5. Zum Leistungsumfang der EEE gehören fallweise Messungen, z. T. an elektrischen

Installationen. Die Messdauer kann Stunden, mehrere Tage oder Wochen

betragen. Die EEE stellt dafür ggf. eigene Messinstrumente zur Verfügung. Der

Auftraggeber kann eigene Mitarbeiter oder Dritte mit dem Anschließen und

Abklemmen dieser Messgeräte beauftragen. Willigt der Auftraggeber ein, dass

Mitarbeiter der EEE die Messungen selbständig installieren, durchführen und

abbauen, stellt er die eee-Energieberatung von allen Haftungsansprüchen für

damit zusammenhängende Schäden jeglicher Art frei. Die nötigen

Sicherheitsvorkehrungen für die Vermeidung von Schäden und Verletzungen, z. B.

von Unbeteiligten, obliegen dem Auftraggeber.


§10 Kündigung

1. Sofern nicht abweichend vereinbart, steht dem Auftraggeber ein jederzeitiges

Recht zur Kündigung des Vertrages bis zur Vollendung des Werks zu (§ 649 BGB).

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, stehen der EEE die in § 649 S. 2 BGB

geregelten Ansprüche zu. Ohne Nachweis der konkreten Anspruchshöhe ist die

EEE berechtigt, einen Pauschalbetrag in Höhe von 15% der auf den noch nicht

erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zu

verlangen. Der Nachweis höherer Ansprüche bleibt unberührt. Der Auftraggeber

ist berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Ansprüche

entstanden sind.

2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3. Sollte der Auftraggeber trotz angemessener Fristsetzung nicht auf

Kommunikationsversuche reagieren („Ghosting“) oder seiner Mitwirkungspflicht

gemäß § 7 nicht nachkommen, gilt dies als stillschweigende Kündigung des

Vertrags. In diesem Fall stehen der EEE die in § 649 BGB geregelten Ansprüche zu,

insbesondere der Anspruch auf den Pauschalbetrag gemäß § 10 Abs. 1 dieser

AGB.


§11 Sonstiges

1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang

mit diesem Vertrag ist Wetter (NRW), sofern im Angebot kein anderer Ort

vereinbart wurde. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden

oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die EEE und der Auftraggeber sind in einem

solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksam

zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am

nächsten kommt.

3. Änderungen und Ergänzungen an Vertragsbestimmungen bedürfen zu ihrer

Wirksamkeit der Schriftform und sind jeweils von einem Vertretungsberechtigten

der Parteien zu unterzeichnen. Dies gilt auch für sämtliche Änderungen oder die

Abbedingung des Schriftformerfordernisses.


§12 Widerrufsrecht

1. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe

von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des

Vertragsabschlusses.

2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber die EEE

eee-Energieberatung,

Kaiserstraße 105, 58300 Wetter,

E-Mail: info@eee-energieberatung.de,

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-

Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der

3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung

über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

4. Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der

Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Auftraggeber der EEE einen

angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu

dem der Auftraggeber die EEE von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich

dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich

zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Bereits entstandene Aufwände und Kosten können auch innerhalb des

Widerrufsrechts in Rechnung gestellt werden.


eee – Energieberatung, Björn Boekhoff

Kaiserstraße 105, 58300 Wetter

Wetter, den 19.09.2025