KfW 261 · BAFABestandsgebäude sanierenKomplettsanierung oder mehrere einzelne Maßnahmen einordnen.KfW 261BAFA BAFA · BEG Einzelmaßnahmen
Wie hoch ist die Förderung für Ihre Maßnahme?
Berechnen Sie den möglichen BAFA-Zuschuss für Fenster, Dämmung, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung – inklusive möglicher iSFP-Erhöhung.
Berechnung nach Richtlinienstand 05.08.2026 Förderprogramm verständlich erklärt
Einzelmaßnahmen über das BAFA
Die BEG-Einzelmaßnahmen fördern bei Wohn- und Nichtwohngebäuden zum Beispiel Dämmung, Fenster, Lüftung, bestimmte Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent; für die Emissionsminderung an Biomasseanlagen gilt ein eigener Fördersatz.
Mehrere Arbeiten können gemeinsam ausgewählt werden. Bei Wohngebäuden richtet sich der jährliche Kostenrahmen nach den betroffenen Wohneinheiten, bei Nichtwohngebäuden nach der betroffenen thermisch konditionierten Nettogrundfläche. Der iSFP-Bonus gilt nur für Wohngebäude und nur oberhalb der maßgeblichen Mindestschwelle.
Entscheidend sind immer die Richtlinie und Programmbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Eine fachliche Prüfung schützt davor, durch einen falschen Vertragszeitpunkt oder fehlende Nachweise Förderansprüche zu verlieren.
Häufige Fragen
Antworten zum Rechner
Bei Wohngebäuden muss der individuelle Sanierungsfahrplan gültig sein und die Maßnahme enthalten. Außerdem müssen die passenden Kosten in diesem einzelnen Antrag mindestens den regulären Höchstbetrag erreichen. Der Bonus von fünf Prozentpunkten gilt nur für den Kostenanteil oberhalb dieser Schwelle.
Dazu zählen unter anderem Dämmmaßnahmen an Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen sowie Fenster, Außentüren und sommerlicher Wärmeschutz. Bonusregeln können je nach Detailmaßnahme abweichen.
Bei Nichtwohngebäuden richtet sich der jährliche Kostenrahmen nach der thermisch konditionierten Nettogrundfläche, die tatsächlich von den ausgewählten Maßnahmen betroffen ist. Pro Quadratmeter können derzeit bis zu 500 Euro Maßnahmenkosten berücksichtigt werden.
Nein. Es ist eine unverbindliche Schätzung. Entscheidend sind die vollständigen Nachweise, die technische Prüfung und die Programmbedingungen bei Antragstellung.
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