BAFA · BEG Einzelmaßnahmen

Wie hoch ist die Förderung für Ihre Maßnahme?

Berechnen Sie den möglichen BAFA-Zuschuss für Fenster, Dämmung, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung – inklusive möglicher iSFP-Erhöhung.

Energetisch geplantes Wohnhaus mit sichtbarer Gebäudehülle, Anlagentechnik und Wärmepumpe Berechnung nach Richtlinienstand 05.08.2026
Gebäude
Vorhaben
Förderdetails
Kosten
Prüfung
Ergebnis
Schritt 1 von 5

Ihr Gebäude und der geplante Antrag

Zuerst ordnen wir das Wohngebäude und die betroffenen Wohnungen ein. Daraus ergibt sich der reguläre jährliche Kostenrahmen.

Sie müssen die Förderregeln nicht kennen. Wenn Ihnen eine Angabe fehlt, wählen Sie „Weiß ich nicht“. Am Ende sehen Sie, was noch geklärt werden sollte.

Wird das Gebäude überwiegend zum Wohnen genutzt?
Wurde der Bauantrag oder die Bauanzeige vor mindestens fünf Jahren eingereicht?

Eine Wohneinheit ist eine abgeschlossene Wohnung mit eigenem Zugang, Kochmöglichkeit und Bad. Ein Einfamilienhaus zählt normalerweise als eine Wohneinheit.

Förderprogramm verständlich erklärt

Einzelmaßnahmen über das BAFA

Die BEG-Einzelmaßnahmen fördern bei Wohn- und Nichtwohngebäuden zum Beispiel Dämmung, Fenster, Lüftung, bestimmte Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent; für die Emissionsminderung an Biomasseanlagen gilt ein eigener Fördersatz.

Mehrere Arbeiten können gemeinsam ausgewählt werden. Bei Wohngebäuden richtet sich der jährliche Kostenrahmen nach den betroffenen Wohneinheiten, bei Nichtwohngebäuden nach der betroffenen thermisch konditionierten Nettogrundfläche. Der iSFP-Bonus gilt nur für Wohngebäude und nur oberhalb der maßgeblichen Mindestschwelle.

Entscheidend sind immer die Richtlinie und Programmbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Eine fachliche Prüfung schützt davor, durch einen falschen Vertragszeitpunkt oder fehlende Nachweise Förderansprüche zu verlieren.

Häufige Fragen

Antworten zum Rechner

Energieberater prüft gemeinsam mit einem Hauseigentümer ein Fenster mit einer Wärmebildkamera
Einzelmaßnahmen am Gebäude fachlich prüfen